Als
Gutachter, vorläufige Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter
und Treuhänder sind wir für die Amtsgerichte Lüneburg,
Schwarzenbek, Stade, Tostedt, Schwerin, Kiel und Neumünster tätig. Im Rahmen dieser
Tätigkeiten haben wir Verfahren aus den Bereichen Dienstleistung,
Baugewerbe und verarbeitende Industrie, sowie insbesondere dem Handel
mit bis zu 80 Mitarbeitern bearbeitet.
Im
Mittelpunkt der Bearbeitung steht dabei stets die Restrukturierung
und Sanierung der insolventen Unternehmen. So konnte in vielen Verfahren
eine Zerschlagung vermieden und gleichzeitig eine Vielzahl von Arbeitsplätzen
erhalten werden.
Darüber
hinaus betreuen wir Verbraucher in folgenden Angelegenheiten des
gesetzlich geregelten Restschuldbefreiungsverfahrens: Außergerichtliches
Schuldenbereinigungsverfahren (§ 305 Abs.1 Nr.1 InsO)Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§§ 305-310
InsO). Bei
Scheitern der einvernehmlichen Schuldenbereinigung, ggf. Antragstellung
und Eröffnung des (eigentlichen) Insolvenzverfahrens
(§§ 306 Abs.1, 311-314 InsO).
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